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Neue BEG-Förderung 2026: Was sich bei Gebäudehülle und iSFP geändert hat

Seit dem 21. Juli 2026 gelten geänderte Förderbedingungen. Besonders bei größeren Vorhaben und Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten lohnt eine frühe Prüfung der förderfähigen Kosten und der Antragsreihenfolge.

Neue BEG-Förderung 2026: Was sich bei Gebäudehülle und iSFP geändert hat

Zum 21. Juli 2026 wurden die Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen angepasst. Für bereits beantragte oder bewilligte Vorhaben gelten grundsätzlich die jeweiligen Bedingungen des Antragszeitpunkts. Neue Vorhaben müssen dagegen nach den neuen Regeln vorbereitet werden.

Besonders relevant sind die geänderten Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben. Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle werden die Wohneinheiten nun gestaffelt berücksichtigt. Dadurch unterscheiden sich die möglichen Förderbeträge bei Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und größeren Mehrfamilienhäusern stärker als bisher. Der iSFP-Bonus bleibt ein wichtiges Instrument, ist aber an die aktuellen Anforderungen und Kostenbereiche gebunden.

Für Eigentümer bedeutet das: Der Fördersatz allein reicht für eine Bewertung nicht aus. Entscheidend ist, auf welchen Teil der Investition dieser Satz angewendet werden kann. Bei umfangreichen Dach-, Fassaden- oder Fenstersanierungen sollte daher früh geklärt werden,

  • welche Kosten technisch und förderrechtlich zur Maßnahme gehören,
  • wie viele Wohneinheiten angesetzt werden können,
  • ob ein gültiger iSFP vorliegt und die Maßnahme darin vorgesehen ist,
  • welche Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung anrechenbar sind und
  • wann Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden dürfen.

Auch mehrere zeitlich getrennte Anträge sollten nicht isoliert betrachtet werden. Eine vermeintlich optimale Einzelförderung kann spätere Maßnahmen einschränken oder unnötige Schnittstellen erzeugen. Daher empfiehlt sich vor dem ersten Auftrag eine Förderstrategie für das Gesamtvorhaben.

Da Förderrichtlinien und FAQ fortlaufend präzisiert werden, wird dieser Beitrag zum Veröffentlichungstermin nochmals geprüft. Maßgeblich sind immer die dann gültigen Richtlinien sowie die Entscheidung von BAFA oder KfW im konkreten Antrag.

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