Aktuelles
Neue Förderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern: bis zu 2.000 Euro je Stellplatz

Der Bund unterstützt seit April 2026 den Aufbau nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern. Für Gemeinschaften der Wohnungseigentümer, private Vermieter und Wohnungsunternehmen kann die Förderung einen erheblichen Teil der Investition abdecken. Entscheidend ist jedoch eine frühzeitige und objektscharfe Planung: Gefördert wird ein erweiterbares Gesamtsystem – nicht lediglich eine einzelne Wallbox.
Wie hoch ist die Förderung?
Der maximale Zuschuss richtet sich nach dem Ausbaustand des jeweiligen Stellplatzes:
| Ausführung | Maximaler Zuschuss je Stellplatz |
|---|---|
| Förderkonforme Vorverkabelung | 1.300 Euro |
| Vorverkabelung mit betriebsfähigem Ladepunkt | 1.500 Euro |
| Förderfähiger bidirektionaler Ladepunkt | 2.000 Euro |
Ausgezahlt werden höchstens die tatsächlich nachgewiesenen förderfähigen Kosten. Für das Gesamtprogramm stehen bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Wer kann die Förderung nutzen?
Der erste Förderaufruf richtet sich insbesondere an Gemeinschaften der Wohnungseigentümer (GdWE) und an natürliche Personen, die Mitglied einer GdWE sind. Ein Wohnungseigentümer kann grundsätzlich auch dann antragsberechtigt sein, wenn seine Wohnung vermietet ist.
Der Alleineigentümer eines nicht in Wohnungseigentum aufgeteilten Mietshauses fällt dagegen nicht unter den ersten Förderaufruf. Abhängig von der Eigentümer- und Unternehmensstruktur können hierfür die weiteren Förderaufrufe für kleine und mittlere Unternehmen, private Vermieter oder größere Wohnungsunternehmen in Betracht kommen.
Das geförderte Gebäude muss ein bestehendes Mehrparteienhaus mit mindestens drei Wohneinheiten und überwiegender Wohnnutzung sein. Die Stellplätze müssen außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums liegen, dem Wohnhaus eindeutig zugeordnet sein und ausschließlich dessen Bewohnerinnen und Bewohnern dienen.
Mindestens sechs Stellplätze und mindestens 20 Prozent
Für jedes Förderobjekt müssen zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:
- Mindestens sechs Stellplätze werden förderkonform vorverkabelt oder mit Ladepunkten ausgestattet.
- Gleichzeitig werden mindestens 20 Prozent der maßgeblichen Bewohnerstellplätze einbezogen.
Es gilt damit stets der höhere Wert. Bei sechs bis 30 Stellplätzen müssen mindestens sechs Stellplätze berücksichtigt werden. Bei 40 Stellplätzen sind es mindestens acht, bei 100 Stellplätzen mindestens 20.
Eine Wallbox ist nicht an jedem berücksichtigten Stellplatz erforderlich. Für eine förderfähige Vorverkabelung braucht aber jeder Stellplatz einen individuell anschlussfähigen Endpunkt in räumlicher Nähe. Eine gemeinsame Hauptleitung, ein Kabelkanal oder ein bloßes Leerrohr reichen allein nicht aus.
Vorsicht bei mehreren Häusern und gemeinsamen Tiefgaragen
Bei größeren GdWE mit mehreren Häusern ist grundsätzlich jedes Mehrparteienhaus beziehungsweise jede Hausnummer ein eigenes Förderobjekt. Die Mindestzahl von sechs Stellplätzen und die Quote von 20 Prozent werden für jedes Objekt getrennt geprüft.
Mehrere Häuser können zwar in einem Antrag gebündelt werden. Die Stellplätze eines großen Hauses dürfen jedoch fehlende Mindestwerte eines kleineren Hauses nicht ausgleichen. Auch eine gemeinsam genutzte Tiefgarage macht aus mehreren Hausnummern nicht automatisch ein einziges Förderobjekt. Die Stellplätze müssen anhand der rechtlichen Zuordnung oder der tatsächlichen Nutzung nachvollziehbar den einzelnen Häusern zugeordnet werden.
Gerade bei Anlagen mit mehreren Hauseingängen kann diese Regelung darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Förderung möglich ist. Die Zuordnung sollte deshalb vor Beschlussfassung und Antragstellung geprüft und dokumentiert werden.
Welche Kosten sind förderfähig?
Förderfähig sind insbesondere:
- die Vorverkabelung bis zum einzelnen Stellplatz,
- Ladepunkte mit 11 bis 22 kW und Typ-2- oder CCS-Anschluss,
- Elektroverteilung und Schutztechnik,
- intelligentes Lade- und Lastmanagement,
- Netzanschluss und erforderliche Anpassungen der elektrischen Anlage,
- notwendige Erd-, Bau- und Installationsarbeiten.
Nicht gefördert werden unter anderem Planung, Genehmigungen, laufender Betrieb, Wartung, Abrechnung sowie Miet- und Leasingkosten. Angebote und Rechnungen sollten förderfähige und nicht förderfähige Positionen daher von Anfang an klar trennen.
Das konkrete Wallboxmodell muss die technischen Förderbedingungen erfüllen und spätestens bei Einreichung der Rechnungen auf der dann aktuellen Herstellerliste stehen. Außerdem ist der Betrieb mit nachweislich zugeordnetem Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien erforderlich.
Erst die Förderzusage, dann der Auftrag
Planung, technische Prüfung, Angebotseinholung und die Beschlussfassung der GdWE sind vor der Bewilligung möglich. Ein verbindlicher Liefer-, Bau- oder Installationsauftrag darf jedoch grundsätzlich erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erteilt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann zum Verlust der Förderung führen.
Für den Antrag werden unter anderem ein Kostenvoranschlag, Angaben zu den einzelnen Förderobjekten und Stellplätzen, Eigentumsnachweise sowie Vertretungs- und De-minimis-Unterlagen benötigt. Der Beschluss der GdWE kann spätestens innerhalb von sechs Monaten nach der Bewilligung nachgereicht werden. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten und Prüfung des Verwendungsnachweises; die GdWE muss das Vorhaben deshalb zunächst vollständig vorfinanzieren.
Welche Fristen gelten?
Für GdWE und deren natürliche Mitglieder ist der erste Förderaufruf nach aktuellem Stand bis zum 10. November 2026 geöffnet – vorbehaltlich einer früheren Ausschöpfung der Haushaltsmittel. Für den wettbewerblichen dritten Förderaufruf gilt eine Frist bis zum 15. Oktober 2026.
Da technische Bestandsaufnahme, Stellplatzzuordnung, Netzprüfung, Angebotskalkulation und Beschlussfassung Zeit benötigen, sollte die Vorbereitung nicht bis kurz vor Ende der Antragsfrist aufgeschoben werden.
Fazit: Erst das Gesamtkonzept, dann der Förderantrag
Die neue Förderung ist besonders attraktiv, wenn eine Gemeinschaft nicht nur den aktuellen Bedarf einzelner Nutzer betrachtet, sondern eine skalierbare Infrastruktur für das gesamte Gebäude vorbereitet. Eine passende Energieverteilung und ein dynamisches Lastmanagement können spätere Erweiterungen ermöglichen, ohne für jede zusätzliche Wallbox erneut in die Bausubstanz oder den Netzanschluss eingreifen zu müssen.
energie-b unterstützt Gemeinschaften der Wohnungseigentümer und Verwaltungen bei der technischen Bestandsaufnahme, der Prüfung von Anschlussleistung und Lastmanagement sowie bei der Entwicklung eines zukunftsfähigen Ladeinfrastrukturkonzepts.
Sie planen Ladeinfrastruktur für ein Mehrparteienhaus oder eine WEG? Sprechen Sie uns frühzeitig an – idealerweise vor Angebotseinholung, Beschlussfassung und Förderantrag.
- Bundesministerium für Verkehr: https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2026/028-schnieder-foerderung-laden-mehrfamilienhaus.html
- Programmportal und FAQ: https://www.laden-im-mehrparteienhaus.de/faq-und-download/
Erster Schritt
Was möchten Sie energetisch sinnvoll lösen?
In 30 Minuten klären wir, worum es geht, welche Unterlagen sinnvoll sind und wie der nächste Schritt aussehen kann.