Historischer Beitrag · aktualisiert
Vom GEG-Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz
Der damalige Entwurf wurde inzwischen beschlossen: Die wesentlichen Neuregelungen gelten seit dem 29. Juli 2026.

Leistungsumfang
Technisch fundiert. Verständlich aufbereitet.
Sie erhalten eine unabhängige fachliche Bewertung und klare Empfehlungen.
01
Worum es im damaligen Entwurf ging
Im Februar wurde die Neuausrichtung des Heizungsrechts noch politisch beraten. Im Mittelpunkt standen die bisherige 65-Prozent-Vorgabe, zulässige Technologien, Übergangsregeln und die Rolle kommunaler Wärmeplanung.
02
Aktueller Stand
Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde am 28. Juli 2026 verkündet. Seit dem 29. Juli entfällt die allgemeine 65-Prozent-Vorgabe; Gas- und Ölheizungen bleiben zulässig. Gleichzeitig sind ab 2029 steigende biogene Brennstoffanteile und für 2045 vollständig klimaneutrale Brennstoffe vorgesehen.
Für aktuelle Details gilt die eigenständige Informationsseite zum Gebäudemodernisierungsgesetz.
Erster Schritt
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