Der Energieausweis gibt eine Antwort auf die Frage, ob ein Gebäude energieeffizient oder eine „Energieschleuder“ ist. Ein Kauf- oder Mietinteressent kann so eine bewusste Entscheidung für eine energieeffiziente Wohnung oder Gewerberäume treffen.
Die Bestimmungen des GEG sehen vor, dass beim Verkauf ebenso wie bei Vermietung, Verpachtung und Leasing von Gebäuden oder Gebäudeteilen ein Energieausweis erstellt und dem potenziellen Käufer oder Mieter spätestens bei der Besichtigung ein Energieausweis oder eine Kopie vorgelegt werden muss. Der Verkäufer/ Vermieter muss dem Käufer/Mieter unverzüglich nach Abschluss des Kauf-/Mietvertrags den Energieausweis oder eine Kopie übergeben.
Für viele Gebäude sieht der Gesetzgeber vor, dass neben der Ausstellung auf der
Basis einer Analyse der technischen und physikalischen Eigenschaften des Gebäudes (Bedarfsausweis) auch eine Ausstellung auf der Basis der gemessenen Verbräuche möglich ist (Verbrauchsausweis). Insbesondere für Eigentümer von großen Wohngebäuden und von Nichtwohngebäuden soll damit eine kostengünstige Alternative zum Bedarfsausweis ermöglicht werden, mit der eine erste Einschätzung des energetischen Zustands eines Gebäudes möglich ist. Während der Bedarfsausweis für jedes Gebäude zulässig ist, unterliegt der Verbrauchsausweis jedoch einigen Einschränkungen.
Ein Verbrauchsweis ist nicht möglich für
- Wohngebäude, die weniger als fünf Wohnungen haben und für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist
- Gebäude, deren Wohnungsleerstand in den letzten 3 Jahren mehr als 30% betrug,
- Gebäude, bei denen in den letzten 3 Jahren der Energieträger (Erdgas, Heizöl usw.)umgestellt wurde.
- ggf. für Wohngebäude mit großen Gewerbeeinheiten, das muss im Einzelfall geprüft werden.
In all diesen Fällen muss ein Bedarfsausweis erstellt werden – sprechen Sie mich für ein individuelles Angebot gerne an.
Allgemein gilt: Steht das Gebäude unter Denkmalschutz, besteht keine Energieausweispflicht.
Ein Hinweis zu vielen Angeboten im Internet: Ich kann und will nicht mit Online Anbietern konkurieren, die Verbrauchsausweise schon für unter 50 – 80 EUR online anbieten. Falls Sie bei diesen Anbietern alles selbst richtig eintragen, keine Fragen haben und nur die rechtliche Verpflichtung erfüllen wollen, kann das für Sie eine preisgünstige Option sein.
Ich arbeite bewußt als Energieberater, die Betonung liegt dabei auf „Berater“ – mein Anspruch ist es, Sie auch über längere Zeit und ggf. mehrere Maßnahmen bei der energetischen Bewertung und Verbesserung Ihrer Immobilie individuell zu unterstützen. Das hat natürlich seinen Preis, den ich je nach Aufwand und Zielsetzung individuell mit Ihnen vereinbare.
Eine gute Zusammenfassung mit Tips zum Umgang mit Billig Angeboten finden Sie z.B. bei der Verbraucherzentrale unter https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/so-kommen-sie-an-einen-energieausweis-fuer-ihre-immobilie-24058
Oft lohnt sich die Verbindung mit einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude (individueller Sanierungsfahrplan)