Energetische Inspektion von Klimaanlagen gemäß § 74 GEG

Effizienz von Klimaanlagen prüfen.
Betriebskosten senken
Risiken vermeiden.

Klimaanlagen und Lüftungssysteme mit einer Nennleistung über 12 kW unterliegen gemäß § 74 Gebäudeenergiegesetz (GEG) einer regelmäßigen energetischen Inspektion. Die energetische Inspektion ist jedoch mehr als eine gesetzliche Pflicht: Sie schafft Transparenz über Effizienz, Betriebsweise und Optimierungspotenziale Ihrer gebäudetechnischen Anlagen. Ob Ihr Unternehmen nach § 8 EDL-Goder gemäß EnEfG verpflichtet ist, hängt von Unternehmensgröße und Endenergieverbrauch ab. Details veröffentlicht das BAFA.

Für wen ist die Inspektion relevant?

Ein professionell durchgeführtes Energieaudit liefert Ihnen:

  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Gewerbeimmobilien
  • Handels- und Logistikflächen
  • Produktionsgebäude mit Komfort- oder Prozesskälte
  • Betreiber größerer RLT- oder Klimaanlagen

Pflicht besteht für Anlagen mit einer thermischen Nennleistung > 12 kW.
Wiederholungsintervall in der Regel: alle 10 Jahre (Details abhängig von Anlagentyp und Baujahr).

Ziel der energetischen Inspektion

Die Inspektion bewertet:

  • Energieeffizienz der Klimaanlage
  • Auslegung im Verhältnis zum tatsächlichen Bedarf
  • Regelungs- und Betriebsweise
  • Dokumentation und Wartungszustand
  • Optimierungsmöglichkeiten

Ergebnis ist ein strukturierter Bericht mit Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Ablauf der energetischen Inspektion

1. Datenanalyse

  • Planunterlagen
  • Leistungsdaten
  • Wartungsnachweise
  • Betriebszeiten

2. Vor-Ort-Inspektion

  • Sichtprüfung
  • Bewertung der Auslegung
  • Regelung und Hydraulik
  • Luftvolumenströme / Temperaturführung

3. Effizienzbewertung

  • Vergleich Soll/Ist
  • Identifikation von Überdimensionierung
  • Hinweise zu Modernisierung oder Optimierung

4. Inspektionsbericht

  • Dokumentation gemäß § 74 GEG
  • Konkrete Handlungsempfehlungen
  • Priorisierung

Mehrwert über die Pflicht hinaus!

  • unnötige Betriebskosten identifizieren
  • Überdimensionierung aufdecken
  • Taktbetrieb reduzieren
  • Regelungsfehler sichtbar machen
  • Investitionsentscheidungen vorbereitenPriorisierung
Gerade bei älteren Anlagen sind Einsparpotenziale häufig signifikant.

Und wichtig für die Umsetzung: Förderperspektive mitdenken!

Eine Inspektion ist keine Energieberatung und ersetzt auch nicht die qualifizierte und strukturierte Sanierungsplanung. Trotzdem erhalten Sie im Gespräch zu den Ergebnissen auch Hinweise auf sinnvolle Maßnahmen und mögliche Förderprogramme. Das kann ein guter Startpunkt für weitere Schritte sein.

Als zugelassener Experte unterstütze ich Sie dabei, Maßnahmen so vorzubereiten, dass sie – sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind – in Programmen wie:

BEG NWG (Nichtwohngebäude)
EEW (Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft)

anschlussfähig sind.

Wichtig: Förderbedingungen sind programmspezifisch und zeitabhängig. Eine individuelle Prüfung ist erforderlich.


Als unabhängiger Energie-Effizienz-Experte biete ich Energieberatung für Privatkunden, Unternehmen und Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis – insbesondere in Odenthal, Bergisch Gladbach, Burscheid, Overath, Rösrath, Leichlingen, Wermelskirchen und Kürten – sowie in Köln und Leverkusen. Projektbezogen bin ich auch bundesweit und im europäischen Ausland tätig.