Rechtliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der energie-b | Energieberatung Brunner (Stand 1. April 2024)
1. Geltungsbereich
1.1 Die Energieberatung Tobias Brunner (im Folgenden „Energieberatung“) erbringt Dienstleistungen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden AGB.
1.2 Der Vertrag gilt zwischen der Energieberatung und dem Auftraggeber. Der Umfang des Auftrags wird dem Auftraggeber in einem schriftlichen Angebot unterbreitet. Der Auftraggeber stimmt den AGB durch mündliche oder schriftliche Auftragserteilung zu. Abweichende entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden von der Energieberatung nicht anerkannt, es sei denn, die Energieberatung stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu. Die AGB gelten auch dann, wenn die Energieberatung in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.
1.3 Sollten Verträge oder Aufträge der Energieberatung schriftliche Bestimmungen enthalten, welche von den unten aufgeführten abweichen, so gelten diese übergeordnet.
1.4 Ausdrücklich nicht geschuldet sind Planungsleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), insbesondere nicht die Objektüberwachung oder Bauleitung zum Bauvorhaben. Hierzu wird das Hinzuziehen eines Architekten empfohlen.
2. Mitwirkung des Kunden
2.1 Angaben, welche zur Erstellung der vereinbarten Beratungsleistung erforderlich sind, sind unverzüglich an die Energieberatung zu senden; weiterhin sind relevante Dokumente auszuhändigen. Der Kunde haftet für fehlerhafte Angaben und deren Folgen.
2.2 Der Energieberatung sind eventuelle Änderungen zu übermittelten Daten unverzüglich bekannt zu geben.
2.3 Von der Energieberatung erstellte Berichte oder Zwischenberichte werden vom Kunden unverzüglich auf Richtigkeit bezüglich der gemachten Angaben geprüft. Diese gelten nach sieben Tagen als abgenommen.
3. Datensicherung
3.1 Die von der Energieberatung verwerteten Daten werden elektronisch erfasst. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Kunde verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die übergebenen Berichte, Formulare und Berechnungen aufbewahrt werden, soweit dies aus Anforderungen gegenüber Dritten, zum Beispiel KfW, BAFA oder Baubehörde, hervorgeht.
4. Vorzeitige Vertragsbeendigung und Vergütungen
4.1 Falls keine anderslautende Vereinbarung schriftlich fixiert wurde, hat der Kunde ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die vorzeitige Kündigung lässt vereinbarte Datenschutzpflichten unberührt.
4.2 Die bis zum Zugang der Vertragskündigung entstandenen Honorare und Kosten sind abrechenbar und ohne Abzug zu zahlen.
4.3 Die Bestimmungen aus 4.2 sind auch anzuwenden, wenn die Energieberatung den Vertrag vor dem vereinbarten Abschluss rechtswirksam beendet.
5. Eigentumsvorbehalt, Rechnungsstellung und Zahlungen
5.1 Die von der Energieberatung gelieferten Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Energieberatung. Eine Nutzung durch den Auftraggeber ist vor Zahlung nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Energieberatung erlaubt. Eine Weitergabe ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Energieberatung erlaubt.
5.2 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, werden Kosten und Honorare nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung gestellt. Bei Projekten sind zwischenzeitliche Abschlagszahlungen bis zum Wert der bis dahin erbrachten Leistungen fällig.
5.3 Auf Grundlage des Vertrags ausgestellte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
5.4 Sollte der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug sein, so ist die Energieberatung berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen. Im Verzugsfall fallen ab dem ersten Verzugstag Verzugszinsen in Höhe von 4,5 Prozent zuzüglich des jeweils gültigen Diskontsatzes an.
6. Hindernisse, Unmöglichkeit und Verzug
6.1 Die Energieberatung kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn vertraglich bestimmte Fertigstellungstermine aufgeführt sind und die Energieberatung die Verzögerung zu verschulden hat. Ereignisse, die die Arbeiten vorübergehend unmöglich machen und bei Vertragsabschluss nicht absehbar waren, zum Beispiel höhere Gewalt oder Krankheit, sind als Gründe für schuldhaften Verzug ausgeschlossen, sofern sie nicht rechtswidrig oder von der Energieberatung selbst verursacht worden sind. Nach Vorliegen aller benötigten Daten und Unterlagen zur Berechnung ist gewöhnlich mit vier bis sechs Wochen Bearbeitungszeit zu rechnen.
6.2 Ist das Leistungshindernis zeitlich begrenzt, so ist die Energieberatung berechtigt, die Vertragsdauer im Rahmen der zeitlichen Begrenzung aufzuschieben. Wird die Erbringung der Beratungsleistung nach Absatz 6.1 kontinuierlich unmöglich, so ist die Energieberatung von der Leistungserbringung befreit.
6.3 Beratungen werden nur im Sinne des Auftrags bezüglich der einschlägigen Normen und Vorschriften erbracht. Diese sind vor Inanspruchnahme weiterer Maßnahmen vom Auftraggeber oder Nutzer auf Vollständigkeit und Aktualität zu prüfen.
6.4 Sollten Pflichtverletzungen nach § 280 BGB von der Energieberatung zu vertreten sein, gilt hierzu ergänzend Punkt 7.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Die Leistung wird nach den anerkannten Regeln der Technik erbracht. Als solche gelten die einschlägigen Normen, Gesetze und Verordnungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Parteien sind sich einig, dass die Energieberatung keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich die Dienstleistung schuldet und es im Entscheidungs- und Risikobereich des Auftraggebers liegt, anhand der erbrachten Dienstleistung oder Empfehlungen Maßnahmen abzuleiten und notwendige Entscheidungen zu treffen.
7.2 Die Haftung der Energieberatung ist ausgeschlossen, wenn Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde seiner Mitwirkungspflicht aus Punkt 2 nicht vollständig oder rechtzeitig nachgekommen ist. Den Nachweis von Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit hat der Kunde zu erbringen.
7.3 Die Energieberatung stellt sicher, dass Berechnungen im Beratungsprozess mit aktueller und allgemein anerkannter Energieberatersoftware durchgeführt werden. Die Haftung der Energieberatung ist ausgeschlossen, wenn Beratungs- oder Berechnungsfehler darauf beruhen, dass die verwendete Software fehlerhaft oder entgegen den einschlägigen Vorschriften programmiert ist. Schäden dieser Art sind an den Hersteller oder Programmierer der entsprechenden Software zu richten.
7.4 Haftung für Schäden des Kunden wird von der Energieberatung nur übernommen, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Den Nachweis darüber hat der Kunde zu erbringen.
7.5 Für den Erfolg, welcher aus der Beratung resultiert, kann mit Rücksicht auf die Aufgabenstellung nicht garantiert werden. Der Haftungsumfang beschränkt sich auf die berechnete Honorarhöhe; Personenschäden sind von der Haftungsbeschränkung ausgenommen. Es wird keine Zusage für die Erreichbarkeit bestimmter Energie- oder Einsparwerte gegeben.
7.6 Der Energieberater unterhält eine Haftpflichtversicherung für Berufs- und Vermögensschäden für Energieberater. Die Deckungssummen betragen 3.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und 500.000 Euro für sonstige Vermögensschäden. Wird eine erweiterte Haftungssumme gewünscht, ist dies vor Auftragserteilung mitzuteilen.
7.7 Für die Erlangung im Beratungsbericht erwähnter Förderungen wird keine Gewähr übernommen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördergelder. Fördertöpfe unterliegen Schwankungen, sind politisch begründet und damit in ihrer Kontinuität risikobehaftet.
7.8 Sämtliche etwaigen Schadensersatzansprüche gegen die Energieberatung verjähren nach spätestens zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit des Schadens, spätestens nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Tätigkeit. Bei unberechtigter Reklamation ist der Kunde zur Kostenübernahme der Prüfung verpflichtet.
8. AGB des Kunden und anwendbares Recht
8.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden und Dritten haben gegenüber der Energieberatung keine Wirkung, auch dann nicht, wenn die Energieberatung ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
8.2 Neben diesen Bedingungen und sonstigen individuellen Absprachen gilt deutsches Recht.
9. Gerichtsstand und Erfüllungsort
9.1 Gerichtsstand für alle Verfahren gegen die Energieberatung ist Bergisch Gladbach. Für Klagen gegen Kunden der Energieberatung ist der Gerichtsstand ebenfalls Bergisch Gladbach; dies gilt, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
9.2 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen sowie für Zahlungen ist Odenthal.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Klauseln dieser AGB für ungültig erklärt werden, so bleibt der davon unberührte Teil weiterhin wirksam. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Gleiches gilt für das Schließen einer Regelungslücke.